Datenschutz

Präambel

Ich bin kein Jurist weshalb ich hier keine Rechtsberatung durchführe. Gleichwohl bin ich verpflichtet, Sie über Ihre Rechte aufgrund der DSGVO in verständlicher Sprache aufzuklären. Da die DSGVO selbst nicht in verständlicher Sprache verfasst ist, ergibt sich hier ein Dilemma. Alle folgenden Angaben zu Rechten, Pflichten und Paragraphen mache ich ergo aufgrund von Laienwissen und Hörensagen. Möchten Sie nähere Informationen über die Datenschutzgrundverordnung, dann klicken Sie hier.

DSGVO

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25.5.2018 ist eine Erklärung über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten obligatorisch geworden.
Auf dieser Website werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind solche, die einen Menschen eindeutig identifizierbar machen. Eine Visitenkarte enthält solche Daten, der Absender eines Briefes, ebenso eine E-Mail oder Daten die Sie selbst irgendwo auf einer Website zum Login eingegeben haben. Sie können hier keine Daten eingeben, trotzdem muss ich Sie jetzt darüber aufklären, weil… äh, keine Ahnung warum.

Datenschutz bei E-Mail

Wenn Sie mir eine E-Mail schicken, verkaufe ich die mit einer E-Mail naturgemäß verbundenen persönlichen Daten nicht weiter und gebe sie auch sonst niemandem.

Wenn Sie mir eine E-Mail schicken, gehe ich davon aus, dass Sie Interesse an meiner Arbeit haben oder irgendeinen vernünftigen Grund haben, mit mir in Kontakt zu treten. Mein Mailprogramm speichert Ihre E-Mail Adresse automatisch, ich kann nichts dagegen tun. Wenn Sie dies nicht wünschen, teilen Sie mir das gerne mit Ihrer Anfrage mit. Sie können auch später jederzeit die Löschung ihrer E-Mail Adresse verlangen.

Ihre Rechte

Ergänzend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit ( Artikel 15, 16, 17, 18, 21,20 DSGVO) der erhobenen Daten haben. Hinsichtlich des Auskunfts- und Löschungsrechtes bestehen Einschränkungen nach §§ 34 und 35 des Bundesdatenschutzgesetzes. Weiter besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DGSVO in Verbindung mit § 19 Bundesdatenschutzgesetz).